Der Pfarrgemeinderat:
Mitdenken. Mitentscheiden. Mitgestalten.

Der Pfarrgemeinderat gestaltet und leitet das Gemeindeleben, er berät und unterstützt die Geistlichen und die Hauptamtlichen und koordiniert die Aktivitäten der Gruppen und Verbände. Darüber hinaus vertritt er die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit und ist für die kirchliche Vermögensverwaltung zuständig.